Kontrolle Waffenaufbewahrung duch Polizeibehörde
Aufbewahrungskontrolle vor Ort.
Hallo zusammen, vor Kurzem hatte ich Besuch von der Polizeibehörde . Sie wollten bei mir die Aufbewahrung meiner Waffen kontrollieren.
Wenn man seine Waffen ordnungsgemäß aufbewahrt, hat man auch nichts zu befürchten.
Hier der Hergang der Kontrolle
Polizei vor der Tür
Am 9.10. stand die Polizei mit 3 Personen vor der Tür. Eigentlich war damit zu rechnen, aber dann ist
man doch etwas überrascht. Ihr Anliegen ist die Waffenauĩewahrung durch „Vor-Ort-Kontrollen“ zu
prüfen.
Die Polizei ist als solche nicht zu erkennen gewesen. Ehe ich aber Unbekannten nicht nur den
Standort meines Tresores zeige, sondern ihn dann auch noch öffne, möchte ich sicher sein, es auch
wirklich mit der Polizei zu tun zu haben. Der Ausweis, den ich vorgelegt bekomme stimmt nicht mit
den erwarteten Sicherheitskennzeichen überein und ich bin „leicht“ verunsichert (Vielleicht hätte ich
die Ausweise doch draußen vor der Tür kontrollieren sollen?).
So sehen die neuen Ausweise der Polizei aus
Ältere grüne Ausweise haben aber auch schon das Hologramm mit der Aufschrift Polizei.
Korrekter Weise bieten die Drei mir an die 110 zu wählen, dort wären ihre Einsatzpläne hinterlegt.
Man äußert Verständnis für meine Vorsicht.
Ich will die 110 nicht belasten und rufe die für mich zuständige Wache an (https://rheinischbergischer-kreis.polizei.nrw/artkel/polizeiwache-burscheid)
und bekomme den Einsatz bei mir bestätigt. Bei den Beamten handelt es sich um Sachbearbeiter der Polizei mit einem weißen Ausweis.
Gespräch und Telefonat haben gegenseitiges Vertrauen aufgebaut, mit dem die nachfolgende
Kontrolle von Waffenschrank und Waffen entspannt verläuf. Vielleicht auch, weil ich mich
kooperativ gezeigt und vermieden habe die Waffen selber anzufassen. Die habe ich ohnehin
in fachkundigen Händen gesehen.
Tatsächlich fühle ich mich sicher, wo Gesetze nicht nur erlassen werden, sondern auch deren
Einhaltung gewährleistet wird. Ich hoffe andere Vereinsmitglieder machen vergleichbare
gute Erfahrungen.
JB
PS:
- Abgesehen von der Schutzweste und dem mitgeführten Funkgerät, sind die Kollegen nicht als
Behördenvertreter zu erkennen. Insbesondere ist die Schutzweste nicht mit einer Aufschrift
versehen. Auch nutzen sie in der Regel zivile Dienst-KFZ ohne „NRW-Kennzeichen“.
- Alle unangekündigten Kontrollen sind als Einsätze bei der Einsatzleitstelle hinterlegt. Bei
Zweifel empfiehlt sich daher, sich telefonisch rückzuversichern.
- Die rechtliche Grundlage der Kontrollen ist; § 36 Abs. 3 WaffG („Besitzer von
erlaubnispflichtigen Schusswaffen, Munition oder verbotenen Waffen haben […] der Behörde
zur Überprüfung […] Zutritt zu den Räumen zu gestatten, in denen die Waffen und die
Munition aufbewahrt werden.“)